Die Landeszentralbanken (LZB) waren bis 2002 die Zentralbanken der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Die Mehrzahl der Landeszentralbanken wurde 1948 gegründet. Sie fungierten als rechtlich selbstständige Notenbanken auf ihrem Hoheitsgebiet und bildeten zusammen mit der Bank deutscher Länder ein föderales zweistufiges Zentralbanksystem, das in diesem Punkt nach dem Vorbild des US-amerikanischen Federal Reserve aufgebaut war.